Freie Spitalwahl vereinfacht Manches
Ab 1. Januar 2012 gilt in der Schweiz die freie Spitalwahl. Das ist für die Ita Wegman Klinik eine erfreuliche Entwicklung, denn neu können auch Patientinnen und Patienten aus Basel-Stadt und Solothurn ohne Zusatzversicherung in der Klinik behandelt werden.
Für Patienten aus Kantonen mit allgemein tiefen Lebenshaltungskosten ist es unter Umständen so, dass eine Behandlung an der Ita Wegman Klinik teurer wäre als im Wohnkanton. Dann müssten Patienten ohne Zusatzversicherung "Spital allgemein ganze Schweiz" die Kostendifferenz selbst tragen. Definitive Antworten zu diesem Thema können leider noch nicht gegeben werden, weil die Referenztaxen der einzelnen Kantone noch nicht festgelegt sind.
Für Patientinnen und Patienten mit Zusatzversicherung haben die Änderung in der Spitalfinanzierung keine Auswirkungen. Sie können sich wie bisher im Spital ihrer Wahl ohne zusätzliche Kosten behandeln lassen.
Sobald die Referenztaxen bekannt sind, werden wir wieder informieren.