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Komplementärmedizin: ab 2012 wieder in der Grundversicherung

 

Ab 1.1.2012 können die fünf ärztlichen Methoden der Komplementär-medizin (Anthroposophische Medizin, klassische Homöopathie, Neuraltherapie, Pflanzenheilkunde und Traditionelle Chinesische Medizin (TCM)) provisorisch während sechs Jahren wieder über die Grundversicherung abgerechnet werden, so entschied Bundesrat Didier Burkhalter am 12.1.2011.

Unterschieden werden muss aber zwischen den Auswirkungen dieses bundesrätlichen Entscheides auf die Grundversicherung (KVG) und auf die Zusatzversicherung (VVG): Ab 2012 werden die oben genannten fünf komplementärmedizinischen Methoden wieder über die Grundversicherung rückerstattet, aber nur wenn die Leistung von einem Arzt/einer Ärztin erbracht wird, der/die einen Fähigkeitsausweis FMH in der entsprechenden Methode hat. Dazu gehören heute in allen fünf Bereichen 956 Ärztinnen und Ärzte in der Schweiz.

Die meisten komplementärmedizinischen Behandlungen in der Schweiz werden aber von nicht-ärztlichen Therapeuten durchgeführt, die zusammen über 120 verschiedene Methoden der Komplementär- und Alternativmedizin anbieten. Solche Behandlungen werden von den Versicherungen wie bisher rückerstattet, sofern der Patient eine entsprechende Zusatzversicherung hat und der Therapeut vom Versicherer anerkannt ist. Die nicht-ärztlichen Therapeutinnen und Therapeuten sind also vom Entscheid des Bundesrates nicht betroffen, da ihre Leistungen wie bisher nur über die Zusatzversicher-ung gedeckt sind.

 

Ab 1. Januar 2012 können Sie ausserdem, wenn Sie Ihren Wohnsitz in der Schweiz haben, unter den Spitälern frei wählen, die von den Kantonen für die Behandlung Ihrer Krankheit zugelassen sind. Die Krankenkassen bezahlen den Aufenthalt in Spitälern ausserhalb des Wohnkantons in der Allgemeinen Abteilung allerdings nur bis zur Höhe der Kosten, welche im eigenen Wohnkanton entstehen würden. Wohnen Sie in einem Kanton, dessen Spitalpreis tiefer ist als bei uns, benötigen Sie zur vollen Kostendeckung weiterhin die Zusatzversicherung „Allgemein ganze Schweiz“. Wir raten aus diesem Grund dringend davon ab, diese Art von Zusatzversicherung per Ende 2011 zu kündigen.

Wichtige Telefonnummern

Zentrale:
Tel. 061 705 71 11

Notfallstation:
Tel. 061 705 77 77

Info-Telefon:
Tel. 061 705 70 00